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   LG Hamburg, 07.06.2001 - 631 Qs 20/01, 160 Gs 480/00   

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https://dejure.org/2001,17921
LG Hamburg, 07.06.2001 - 631 Qs 20/01, 160 Gs 480/00 (https://dejure.org/2001,17921)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2001 - 631 Qs 20/01, 160 Gs 480/00 (https://dejure.org/2001,17921)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 631 Qs 20/01, 160 Gs 480/00 (https://dejure.org/2001,17921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Richtervorbehalts für die Entscheidung über die Speicherung der DNA-Indentifizierungsmuster; Regelung der Feststellung oder Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern; Verfassungswidrigkeit des Verzichts auf einen Richtervorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2563
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2001 - 631 Qs 20/01
    Die Annahme einer solchen Grundrechtsverletzung stützt das Amtsgericht zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99, 276, 2061/00 - (NJW 2001, 879 = NStZ 2001, 328).

    Die sich dann anschließende Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, das Interesse des Betroffenen an effektivem Grundrechtsschutz werde dabei durch den Richtervorbehalt gemäß den §§ 81 g 111, 81 a II StPO berücksichtigt, der die Gerichte zur Einzelfallprüfung zwinge (BVerfG, NJW 2001, 879, 881 = NStZ 2001, 328, 329 = Abs. 53 der Internet-Veröffentlichung), kann nicht dahin verstanden werden, daß generell oder bei der Feststellung, Speicherung und Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters nur ein Richtervorbehalt effektiven Grundrechtsschutz gewähren könne.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2001 - 631 Qs 20/01
    Mit Bezug insbesondere auf das Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1, 44 ff.) stellt es fest, daß der zur Überprüfung gestellte § 81 g StPO Rechtsgüter von ausreichend hohem Rang dem Eingriff gegenüberstelle, den rechtsstaatlichen Erfordernissen der Normklarheit und Justitiabilität trotz der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe genüge und das Übermaßverbot einhalte, da eine vorangegangene Verurteilung wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung und eine auf bestimmte Tatsachen gestützte Prognose vorausgesetzt werde.
  • LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02

    DNA-Analyse: Voraussetzungen der Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe und

    Ob dies auch für die vom Amtsgericht angeordnete "Aufnahme der Formel in die DNA-Analysedatei beim Bundeskriminalamt Wiesbaden" - d.h. für die Speicherung (vgl. § 3 Abs. 4 Nr. 1 BDSG) des DNA-Identifizierungsmusters eines Beschuldigten in der sog. Täterdatei - gilt, ist in Literatur und Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt (vgl. etwa Busch, NJW 2002, 1754, 1756 einerseits und LG Hamburg, NJW 2001, 2563 sowie Wollweber NJW 2002, 1771 andererseits).

    Die Frage, ob die Speicherung gemäß §§ 3 S. 1 und 3 DNA-IFG, 81 g Abs. 1 StPO trotz der fehlenden Verweisung auf § 81 g Abs. 3 StPO eine richterliche Anordnung voraussetzt (so Busch, NJW 2002, 1754, 1756, ablehnend dagegen LG Hamburg, NJW 2001, 2563 und Wollweber NJW 2002, 1771), bedarf hier jedoch keiner Entscheidung.

  • LG Offenburg, 12.01.2006 - 3 Qs 104/05

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Speicherung eines

    Die Regelung kann nur dahin verstanden werden, dass nach dem Willen des Gesetzgebers auch im Falle einer Entnahme und Untersuchung von Körperzellen nach § 81 e StPO allein die Gewinnung der Daten dem Richtervorbehalt unterliegen soll, nicht aber die sich daran anschließende Entscheidung über die Speicherung (so bereits LG Hamburg NJW 2001, 2563).
  • AG Hamburg, 16.12.2005 - 843-440/05
    Für die Speicherung der DNA-Identifizierungsmuster besteht ein Richtervorbehalt nicht (LG Hamburg, NJW 2001, 2563; Meyer-Goßner StPO, 48. Aufl., § 81g, Rn. 12 m.w.N.).
  • AG Hamburg-Barmbek, 16.12.2005 - 843-440/05

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug: Zulässigkeit von Maßnahmen

    Für die Speicherung der DNA- Identifizierungsmuster besteht ein Richtervorbehalt nicht (LG Hamburg, NJW 2001, 2563; Meyer-Goßner StPO, 48. Aufl.,§ 81g, Rn. 12 m.w.N.).
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